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Trauer

Wenn ein geliebter Mensch stirbt …

… erfüllt uns das mit Schmerz, Trauer und häufig auch Unsicherheit. 

Das kann eine extrem belastende Situation sein. Hinzu kommt, dass nach dem Tod eines Angehörigen eine Fülle von Formalitäten zu erledigen ist, die ein zügiges und dennoch wohlüberlegtes Handeln erfordern. Hier möchten wir Ihnen gerne einen Überblick über die wichtigsten Schritte geben.

evangelisch heiraten in Tutzing

Die wichtigste Hilfe ist das Gespräch. Wir möchten besonders in dieser schweren Situation für Sie da sein. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie ein offenes Ohr oder Rat und Hilfe brauchen (Tel. 08158 – 8005). Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. 
https://bestattung.bayern-evangelisch.de

Ein Mensch liegt im Sterben

Ob der oder die Sterbende im Krankenhaus liegt oder zu Hause begleitet wird, unsere seelsorgerliche Begleitung gilt sowohl Sterbenden als auch ihren Angehörigen. Miteinander reden, Zuhören, eine Hand halten, ein Gebet sprechen, eine Kerze anzünden, ein letztes Mal das Abendmahl empfangen oder den Sterbesegen – das kann hilfreich und sehr wichtig sein. 

Bitte rufen Sie an:
Pfarrerin Beate Frankenberger, Tel.:  0170 55 33 007 oder Vertretung über das Pfarramt: Tel.: 08158 8005

Der Tod ist eingetreten

Holen Sie zunächst einen Arzt. Er stellt den Totenschein aus und berät das weitere Vorgehen mit Ihnen. Ob der/die Angehörige zu Hause verstorben ist oder im Krankenhaus, gerne können Sie Ihre Pfarrerin rufen, um gemeinsam eine Aussegnungsfeier am Sterbebett zu halten. Dabei wird gebetet, ein Segen gesprochen und gesungen, wenn Sie das möchten.
Verständigen Sie das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Eventuell vorhandene Verfügungen (Willenserklärungen zu Erd- oder Feuerbestattung, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, Organ- oder Körperspendeausweis u.a.) sollten berücksichtigt werden.  

Die dem oder der Verstorbenen am nächsten stehenden Menschen sollten zeitnah benachrichtigt werden und das weitere Vorgehen mit ihnen abgesprochen werden.
Lassen Sie sich Zeit für das Abschiednehmen von Ihrem/Ihrer Verstorbenen. Sie können ihn/sie, sofern Sie das wünschen, nach dem Tod bis zu drei Tage lang Zuhause behalten. 

Trauernde empfinden es fast immer als wohltuend, gemeinsam mit anderen Menschen Totenwache zu halten und sich in Ruhe Zeit für den Abschied zu nehmen.Wir vereinbaren dann einen Termin für ein ausführliches Beerdigungsgespräch, wofür Sie und die nächsten Angehörigen sich ca. 1- 2 Stunden Zeit nehmen sollten. In diesem Gespräch soll Zeit sein, auf das Leben des/der Verstorbenen zurückzuschauen und die Trauerfeier gemeinsam mit Ihnen und gemäß Ihrer individuellen Gestaltungswünsche (Musik, Texte, Beteiligung der Familie usw.) vorzubereiten.

Zwischen Tod und Begräbnis

Das Bestattungsinstitut
Sie können den von Ihnen gewählten (oder ggf. vom Verstorbenen schon vorab bestimmten) Bestatter aufsuchen oder einen Hausbesuch vereinbaren, um den Bestattungsauftrag zu klären und sich darüber zu verständigen, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Sie an das Institut abgeben möchten. 

Zu diesen Aufgaben zählen: 

  • Erledigung aller Formalitäten (Beantragung der Sterbeurkunde etc.)
  • Auswahl des Sarges, der Sargausstattung und der Totenkleidung
  • Entwurf der Traueranzeige für die Tageszeitung
  • Ausarbeitung und Anfertigung der Trauerdrucksachen (Trauerkarten, Sterbebilder)
  • Bestellung von Blumenschmuck für Sarg, Leichenhalle oder Kirche und Grab
  • Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle
  • Vorbereitung der Grabstelle
  • Festlegung des Zeitpunktes und der Art der Trauerfeier, in
  • Absprache mit dem Pfarramt

2. Das Pfarramt
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Tel. 08158 – 80 05). Gemeinsam und in Absprache mit dem Bestatter vereinbaren wir Ort und Zeit der Beerdigung sowie einen Termin für das Beerdigungsgespräch zur Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin.

3. Die Politische Gemeinde
Beim Standesamt der Gemeinde erhalten Sie die Sterbeurkunde sowie Bescheinigungen für die Sozialversicherung. Dazu müssen Sie die Todesbescheinigung und Ihren eigenen Ausweis mitbringen. Nach Möglichkeit bringen Sie auch gleich die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch des Verstorbenen mit. Diese Unterlagen können aber auch nachgereicht werden.
Bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde müssen Sie den Bestattungstermin und die Bestattungsart (Erd- oder Feuer-bestattung) bekannt geben, sowie ein entsprechendes Grab aus.

Trauerfeier und Bestattung

Die Trauerfeier findet in der Regel als Gottesdienst in einer unserer Kirchen statt. Wenn Sie es wünschen, kann der Sarg bzw. die Urne dabei im Kirchenraum sein. Wir gehen intensiv auf Ihre Wünsche ein und gestalten die Trauerfeier so, dass sie dem verstorbenen Menschen und seinen Angehörigen gerecht wird.

Gerne können Sie dazu Ihre Wünsche und Vorstellungen, z.B. hinsichtlich der musikalischen Gestaltung, einbringen.
Es gibt auch Menschen, die keinen Gottesdienst feiern wollen, sondern eine schlichte Feier auf dem Friedhof bevorzugen. Besprechen Sie dies bitte persönlich mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Das Begräbnis des Sarges oder der Urne findet in der Regel direkt im Anschluss an den Gottesdienst statt; bei Urnenbeisetzungen ist es auch möglich, dass diese getrennt von der Trauerfeier erst einige Wochen später durchgeführt wird. 

Nicht nur im Trauergottesdienst, sondern auch am Grab kann eine Musik spielen oder weitere Redner auftreten. Besprechen Sie dies bitte beizeiten mit ihrer Pfarrerin oder ihrem Pfarrer.

Die Zeit der Trauer

Abschiednehmen ist oft ein schmerzhafter Prozess, der das Leben entscheidend verändert. Nach der Beerdigung beginnt für Trauernde noch lange nicht der Alltag. Trauer braucht Zeit. Sie sollen mit Ihrer Trauer nicht alleingelassen werden. Gerne sind wir in der Kirchengemeinde auch nach der Beerdigungsfeier für Sie da.

Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf auch Kontakt zu einer Trauergruppe, bei der Sie Hilfe bekommen.

Totengedenken am Ewigkeitssonntag 

Unsere Toten nicht zu vergessen, ist für uns Christen wichtig. Wir wissen außerdem, dass man Schweres am besten gemeinsam bewältigt. 

Deshalb gedenkt am Sonntag nach dem Begräbnis unsere Gemeinde im Fürbittengebet im Rahmen des Gottesdienstes der verstorbenen Person und ihrer Angehörigen.

Ein besonderes Angebot für Trauernde ist unser jährlicher Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres, eine Woche vor dem ersten Advent). Hier werden alle Namen der Verstorbenen des vergangenen Jahres unserer Kirchengemeinde vorgelesen und eine Kerze für jede/n entzündet. 

Die Predigt beschäftigt sich in besonderer Weise mit den Themen Tod und Trauer. Als Angehörige erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu diesem Gedenkgottesdienst. 

Rufen sie uns an: Tel 08158 8005
Oder schreiben Sie uns: