Der Tod ist eingetreten

Holen Sie zu allererst einen Arzt. Er stellt den Totenschein aus und berät das weitere Vorgehen mit Ihnen. Auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl sollten Sie verständigen. Eventuell vorhandene Verfügungen (Willenserklärungen zu Erd- oder Feuerbestattung, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, Organ- oder Körperspendeausweis u.a.) sollten berücksichtigt werden.  

Die dem oder der Verstorbenen am nächsten stehenden Menschen sollten zeitnah benachrichtigt werden und das weitere Vorgehen mit ihnen abgesprochen werden.

Lassen Sie sich Zeit für das Abschiednehmen von Ihrem/Ihrer Verstorbenen. Sie können ihn/sie, sofern Sie das wünschen, nach dem Tod mindestens einen Tag lang zuhause behalten oder für diesen Zeitraum vom Bestatter in Ihr Haus zurückbringen lassen. Trauernde empfinden es fast immer als wohltuend, gemeinsam mit anderen Menschen Totenwache zu halten und sich in Ruhe Zeit für den Abschied zu nehmen.

Egal, ob der/die Angehörige zu Hause verstorben ist oder im Krankenhaus, gerne können Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer rufen, um gemeinsam eine Aussegnungsfeier am Sterbebett zu halten. Dabei wird gebetet, ein Segen gesprochen und, wenn Sie das möchten, auch gesungen. Manchmal findet die Aussegnung unmittelbar vor der Einsargung statt, so dass der Moment des Abschiednehmens aus dem Sterbehaus begleitet ist und  leichter gelingt. 

Wir vereinbaren dann einen Termin für ein ausführliches Beerdigungsgespräch, wofür Sie und die nächsten Angehörigen sich ca. 2 Stunden Zeit nehmen sollten. In diesem Gespräch soll Zeit sein, auf das Leben des/der Verstorbenen zurückzuschauen und die Trauerfeier gemeinsam mit Ihnen und gemäß Ihrer individuellen Gestaltungswünsche (Musik, Texte, Beteiligung der Familie usw.) vorzubereiten.